Beim Kauf bzw. Leasing von E-Autos Förderungen erhalten: Erleben Sie die BMW Elektromobilität mit finanziellen Vorteilen. Beim Umweltbonus bzw. Innovationsprämie übernimmt BMW mit dem Bund jeweils die Hälfte der Förderung. So sparen Käufer eines neuen vollelektrischen BMW insgesamt bis zu 6.750 EUR. Seit 01.01.2023 können keine Förderungen für Plugin-Hybrid-Fahrzeuge gestellt werden.
Die Zuschüsse für das Leasing gelten erst ab einer Leasingzeit von 24 Monaten. Seit 01.01.2023 können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden.
Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamtzuschuss |
bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
über 40.000 € und bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Die Zuschüsse für das Leasing gelten erst ab einer Leasingzeit von 24 Monaten. Seit 01.01.2023 können für Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden.
Netto-Listenpreis Basismodell | Bundesanteil | Herstelleranteil | Gesamtzuschuss |
bis 40.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
über 40.000 € und bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Tabellenübersicht der einzelnen Fahrzeugmodelle und welche Förderung Sie erwarten können.
Fahrzeugtyp | Modell | Netto-Listenpreis |
I) Elektroautos über 40.000 € | ||
i4 eDrive40 | 49.747,90 € | |
iX3 | 56.554,62 € | |
i4 M50 | 59.495,79 € | |
iX xDrive40 | 71.092,44 € | |
iX xDrive50 | 97.605,04 € | |
i7 xDrive 60 | 114.201,68 € | |
iX M60 | 118.487,39 € |
Bevor man den Antrag auf die E-Auto-Förderung stellt sollten Sie die wichtigsten Eckdaten kennen:
Grundsätzlich kann ein Förderantrag nur von Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften, Vereinen und Stiftungen gestellt werden auf die ein förderfähiges Elektroauto als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird.
Den stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Ganze funktioniert über einen Online-Antrag: Infoseite BAFA | Antragsformular. Wir beraten Sie gerne persönlich und gehen mit Ihnen die Förderschritte durch - Sprechen Sie uns an.
Ausschlaggebend ist das Datum der Zulassung und der Zeitpunkt der Antragsstellung. Die Förderung darf erst NACH der Zulassung und dann innerhalb eines Jahres beantragt werden.