Garantie & Gewährleistung
Mit BMW haben Sie sich für höchste Qualität und den Inbegriff purer Fahrfreude entschieden. Zuverlässigkeit, agile Performance, präzises Handling und wegweisende Innovationen sollen Sie völlig unbeschwert erleben können. Darum haben wir für den Fall der Fälle umfassende Angebote zum Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten für Sie zusammengestellt.
BMW 2+1 Gewährleistung
Damit bleiben Sie noch länger gelassen! Die neue BMW 2+1* Gewährleistung. Zusätzlich zur 24 monatigen Garantie erhalten Sie bei jedem Neuwagen (mit Erstzulassung ab 01.11.2016) 12 weitere Monate Anspruch auf Nachbesserungen im Fall von technischen Mängeln. Die Details fasst der BMW Qualitätsbrief zusammen, den Sie bei der Fahrzeugabholung bzw. Übergabe erhalten. Hier können Sie sich den BMW Qualitätsbrief herunterladen.
*Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen.
Verlängerung Ihrer Gewährleistung
Sie möchten noch länger auf Nummer sicher gehen? Dann sind die BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete die perfekte Wahl. Hier haben Sie die Möglichkeit, im Fall von anfallenden Mängeln diese auch nach Ablauf der gültigen Garantie geltend zu machen. Reparaturen innerhalb der vereinbarten Laufzeit / Laufleistung sind dann für Sie abgedeckt. Wählen Sie zwischen folgenden Paketen:
Laufzeit/Laufleistung
- 4 Jahre / 200.000 km
- 5 Jahre / 200.000 km
BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete können gemeinsam mit dem Neufahrzeug bei Fahrzeugkauf bzw. spätestens bis 3 Monate nach Erstzulassung (bei dem Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde) erworben werden. Das gewählte Paket gilt rückwirkend ab dem Tag der Erstzulassung und endet mit Erreichen der vereinbarten Laufzeit bzw. Laufleistung (es gilt das zuerst Erreichte). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug sachgemäß betrieben wurde und, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen/empfohlenen Wartungs-, Inspektions- oder Servicearbeiten lückenlos und rechtzeitig (nach den im Fahrzeug angezeigten Wartungsintervallen) durchgeführt worden sind. Im BMW Gewährleistungsverlängerungs-Paket sind Ansprüche auf Mängelbeseitigung enthalten. Nicht enthalten sind: Abschleppkosten, Taxikosten, Hol- und Bringservice, Reparaturen an Zubehör, Schäden aller Art durch Fremdeinwirkung, vom Fahrzeugnutzer verschuldete Reparaturen. Die Leistungen des BMW Mobilen Service und BMW Mobile Care bleiben unberührt.
Erweiterte Gewährleistung
Neben den im Qualitätsbrief aufgeführten Leistungen bietet BMW Ihnen eine erweiterte Gewährleistung für die Hochvoltbatterie – das sogenannte Batteriezertifikat. Dieses schützt Sie vor unerwarteten Kosten aufgrund von Sachmängeln, beispielsweise einem Defekt der Batterie. Bei vollelektrischen BMW Modellen umfasst die Gewährleistung zusätzlich den Schutz vor einem übermäßigen Verlust der Batteriekapazität. Die erweiterte Gewährleistung gilt – abhängig vom Fahrzeugmodell – bis zu 8 Jahre oder bis zu einer Laufleistung von maximal 160.000 Kilometern.
- BMW Plug-in-Hybride Fahrzeuge Generation 3.0 und 4.0 – 6 Jahre / 100.000 km
- BMW Plug-in-Hybride Fahrzeuge Generation 5.0 – 8 Jahre / 160.000 km
- BMW i8 Fahrzeuge – 8 Jahre / 100.000 km
- BMW i3 Fahrzeuge vor / ab dem 01.08.2019 – 8 Jahre / 100.000 bis 160.000 km
- BMW BEV Fahrzeuge vor / ab dem 01.04.2025 – 8 Jahre / 160.000 km