Was ist die THG-Prämie?
Wer ein Elektroauto fährt, spart jeden Tag CO₂ ein, das ein Verbrenner ausstoßen würde. Diese Einsparung hat einen Wert, den Sie sich auszahlen lassen können. Genau das ist die THG-Prämie: eine jährliche Vergütung dafür, dass Ihr Auto sauberer unterwegs ist.
Dahinter steckt die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Unternehmen, welche fossile Brennstoffe in Umlauf bringen, sind verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Gleichzeitig wird Elektromobilität belohnt, denn wer ein Elektrofahrzeug fährt, spart aktiv CO₂ ein. Diese eingesparten Emissionen können zertifiziert und an Mineralölkonzerne verkauft werden.
Wichtig: Die THG-Prämie ist kein staatlicher Zuschuss, sondern ein echter Erlös aus dem Handel mit CO₂-Zertifikaten. Wie hoch sie ausfällt, bestimmt deshalb der Markt und nicht der Staat. Das erklärt auch, warum die Beträge je nach Jahr und Anbieter schwanken.
So funktioniert der THG-Quotenhandel
Der Gesetzgeber schreibt Mineralölkonzernen vor, den CO₂-Ausstoß ihrer Kraftstoffe Jahr für Jahr zu senken. Diese gesetzliche Minderungsquote steigt kontinuierlich an und liegt 2026 bei 11,3 Prozent. Schaffen die Konzerne die Vorgabe nicht, drohen ihnen Strafzahlungen.
Statt zu zahlen, können sie die fehlende Einsparung einkaufen. Und hier entsteht der Wert Ihres Elektroautos: Für den Strom, mit dem Sie fahren, lässt sich eine CO₂-Einsparung berechnen, die das Umweltbundesamt offiziell bestätigt. Daraus wird ein handelbares Zertifikat.
In der Praxis übernimmt ein Anbieter die Abwicklung. Er reicht Ihren Nachweis beim Umweltbundesamt ein, bündelt die Zertifikate vieler E-Auto-Halter und verkauft sie an die Konzerne. Den Erlös gibt er, abzüglich seiner Provision, als Prämie an Sie weiter. Sie selbst müssen also nur Ihr Fahrzeug anmelden, den Rest erledigt der Anbieter.
Wer bekommt die THG-Prämie?
Anspruch hat, wer als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen ist. Ob das Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast ist, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass es vollelektrisch fährt und auf Ihren Namen zugelassen ist.
Warum Plug-in-Hybride ausgeschlossen sind
Plug-in-Hybride bekommen keine THG-Prämie, weil sie auch mit Benzin oder Diesel fahren können und damit nicht durchgehend emissionsfrei unterwegs sind. Die Prämie gibt es ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge.
Diese Fahrzeuge sind berechtigt
Berechtigt sind nicht nur E-Autos, sondern alle zugelassenen Elektrofahrzeuge. Dazu zählen:
- E-Autos (Klassen M1, M2)
- E-Roller und E-Motorräder (Klassen L3e, L4e)
- E-Transporter und E-Lkw (Klassen N1, N2, N3)
- E-Busse (Klasse M3)
Zulassungsfreie Fahrzeuge wie langsame E-Roller oder E-Bikes sind ausgeschlossen.
THG-Prämie bei Leasing und Firmenwagen
Auch wer sein E-Auto least oder finanziert, hat Anspruch auf die THG-Prämie. Entscheidend ist nur, dass Sie selbst als Halter im Fahrzeugschein stehen. Bei einem Fahrzeug aus dem BMW Leasing sind das in der Regel Sie, sodass die Prämie Ihnen zusteht und nicht der Leasinggesellschaft.
Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug über eine BMW Finanzierung gekauft haben, denn auch hier sind Sie in der Regel der eingetragene Halter.
Beim Firmenwagen kommt es darauf an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Läuft es auf das Unternehmen, erhält dieses die Prämie, andernfalls der Mitarbeiter als Halter.
Ausblick: Wie geht es mit der THG-Quote weiter?
Die THG-Quote ist bislang bis 2030 gesetzlich festgelegt, doch eine Reform ist bereits auf dem Weg. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, den Quotenhandel bis 2040 zu verlängern und die geforderte CO₂-Minderung deutlich anzuheben.
Zudem soll der Handel strenger kontrolliert werden, etwa durch das Aus für bestimmte Biokraftstoffe und schärfere Nachweispflichten gegen Betrug. Für Sie als E-Auto-Halter ist das ein gutes Zeichen, denn es spricht dafür, dass die Prämie auch in den kommenden Jahren erhalten bleibt. Wie hoch sie ausfällt, bleibt aber weiterhin vom Markt abhängig.
Häufige Fragen zur THG-Prämie (FAQ)
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Bankverbindung und Ihre persönlichen Daten.
Den Antrag müssen Sie jedes Jahr bis spätestens 15. November beim Umweltbundesamt einreichen. Da der Anspruch jährlich neu entsteht, müssen Sie Ihren Fahrzeugschein für jedes Prämienjahr erneut hochladen.
Ja, auch für ein gebrauchtes E-Auto erhalten Sie die volle Prämie, sofern Sie als Halter eingetragen sind. Hat der Vorbesitzer die Prämie für das laufende Jahr bereits beantragt, können Sie sie erst im Folgejahr für sich beanspruchen.
Ja, die THG-Prämie ist nicht auf ein Fahrzeug begrenzt. Sie können sie für jedes auf Sie zugelassene E-Fahrzeug separat beantragen.
Achten Sie vor allem darauf, dass die Auszahlung in den AGB garantiert ist und nicht unter Vorbehalt steht. Prüfen Sie außerdem die Vertragslaufzeit, eine mögliche automatische Verlängerung und ob Sie eine sichere Fix-Prämie oder eine schwankende Flex-Prämie wählen.