Kfz-Steuerbefreiung bei Elektroautos
Vollelektrische Fahrzeuge, die bis 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre lang (höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035) von der Kfz-Steuer befreit.
Plug-in-Hybride sind nicht von der Kfz-Steuer befreit. Wie bei herkömmlichen Verbrennungsmotoren richtet sich die Steuer nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Da Plug-ins in der Regel weniger CO₂ ausstoßen als reine Benzin- oder Dieselfahrzeuge, fällt die Steuer jedoch meist deutlich niedriger aus.
Laden beim Arbeitgeber – steuerfrei bis 2030
Das kostenlose oder vergünstigte Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen auf dem Betriebsgelände bleibt bis Ende 2030 steuer- und sozialversicherungsfrei – unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder dienstlich genutzt wird. Wichtig ist nur: Der Vorteil muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
Laden zu Hause – Änderungen ab 2026
Die bisherigen Pauschalen für das Laden zu Hause entfallen zum 1. Januar 2026. Ab dann können nur noch nachgewiesene Stromkosten erstattet werden, etwa über ein intelligentes Messsystem. Wird Mitarbeitenden eine Wallbox vom Arbeitgeber überlassen, kann diese entweder steuerfrei oder pauschal mit 25 % versteuert werden – inklusive Installation, Wartung und Betrieb.