BMW Kimbeck

Steuervorteile von Elektroautos & vergünstigte Dienstwagenbesteuerung

Die BMW Plug-in-Hybride und BMW i Modelle bieten viele Vorteile. Jetzt profitieren Sie mit ihnen zusätzlich von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung und Steuervorteilen. Wir beraten Sie gerne zum Thema Dienstwagenbesteuerung oder bei der Auswahl Ihres elektrisierten Traum-BMW.

Kfz-Steuerbefreiung bei Elektroautos

Vollelektrische Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre lang (höchstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030) von der Kfz-Steuer befreit.

Plug-in-Hybride sind von dieser Befreiung explizit ausgenommen. Hier werden für die Berechnung der jährlichen Kfz-Steuer wie bei einem Verbrenner Hubraum und CO2-Ausstoß zugrunde gelegt.

Dienstwagenbesteuerung Elektroautos

Bei einem Elektro-Firmenwagen kommen Sie als Arbeitnehmer steuerlich besser weg – denn seit Anfang 2020 wird für die Besteuerung von reinen Elektrodienstwagen grundsätzlich nur noch ein Viertel des üblichen Bruttolistenpreises angesetzt – also 0,25 % statt 1 %. Das beschloss der Bundestag auf dem Klimagipfel im November 2019.

Übrigens: Bisher galt die "0,25-%-Regelung" nur für Elektro-Dienstwagen, deren Bruttolistenpreis 40.000 Euro nicht überschritt. Im am 3. Juni 2020 verabschiedeten Konjunkturpaket der Bundesregierung wurde diese Grenze aber auf 60.000 Euro angehoben. Für Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis von über 60.000€ (inklusive Sonderausstattung) gilt die 0,5% Regel.

Dienstwagenbesteuerung Hybridautos

Für Hybridfahrzeuge gilt nach wie vor, dass 0,5% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.

Steuerliche Voraussetzung für Plug-in-Hybride sind mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite (ab 2022: 60 Kilometer; ab 2025: 80 Kilometer) oder maximal 50 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer.

Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber

  • das kostenlose oder verbilligte Aufladen eines Elektroautos oder Hybridwagens im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei
  • gilt nicht nur für Dienstwagen mit Elektromotor, sondern auch für private Elektrofahrzeuge, die am Ladestrom hängen.

Ladepauschale für Dienstwagen

Wer den Elektro-Dienstwagen auch privat nutzen darf und zuhause auflädt kann folgende monatliche Pauschalen steuerlich absetzen:

a) wenn er keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hat:

- 50€ bei reinen Elektroautos
- 25€ bei bei Hybridfahrzeugen

b) wenn er zusätzlich zur privaten Wallbox eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hat:

- 20€ bei reinen Elektroautos
- 10€ bei bei Hybridfahrzeugen

 

 

 

Inzahlungnahme
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