Der BMW i5 beim Laden zuhause an der Wallbox

E-Auto-Förderung / Kaufprämie E-Auto

Sichern Sie sich bis zu 6.000 Euro staatliche Förderung¹ beim Kauf oder Leasing eines neuen vollelektrischen BMW.

Die neue Kaufprämie / E-Auto-Förderung mit bis zu 6.000 Euro gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Gefördert werden in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der batterieelektrischem Antrieb (BEV), Plug-in-Hybrid (PHEV) oder Range-Extender (REEV) – sowohl beim Kauf als auch beim Leasing

Anspruch haben Privathaushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro, mit erhöhten Einkommensgrenzen für Familien.

Gebrauchte Elektroautos sind zunächst nicht förderfähig.

Welche Bedingungen² gelten für die staatliche Förderung?

  • Nur für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
  • Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
  • Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
  • Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung (Egal ob Kauf oder Leasing).
  • Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb
    • Batterieelektrisch (BEV)
    • Plug-in-Hybrid (PHEV)
    • Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)    
  • REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen:
    • CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
    • Elektrische Reichweite ≥ 80 km
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.

Welche Förderbeträge sind möglich?

  • Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.
  • Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
  • Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
  • Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).
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Welche Dokumente benötigt man für die E-Auto-Förderung?

Für den Antrag auf die E-Auto-Förderung werden voraussichtlich einige grundlegende Nachweise benötigt. Dazu zählen die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide der antragstellenden Person sowie gegebenenfalls des Partners. 

Wenn Kinder berücksichtigt werden sollen, ist außerdem ein Kindergeldnachweis erforderlich.

Bei Plug-in-Hybriden muss zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs vorgelegt werden.

Die Antragstellung erfolgt online über die BundID. Dafür benötigen Sie in der Regel ein ELSTER-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Personalausweis (eID) zur Identifizierung.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Anträge auf Förderung werden online gestellt. Voraussichtlich ist das ab Mai 2026 möglich. Sobald es mehr Informationen gibt, werden wir diese Seite aktualisieren.

1 Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

2 Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. BMW als auch wir übernehmen keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.

3 Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.