Bei Inzahlungnahme eines BMW oder MINI-Dieselfahrzeugs mit EU4 oder EU5 und Kauf eines
Neu- bzw. Vorführwagen oder Jungen Gebrauchten mit einem max. CO²-Wert von 140 Gramm pro Kilometer. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden. Die neue BMW Umweltprämie* ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.
PRÄMIENHÖHE | |
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BMW Neuwagen | 3.000 EUR bzw. 2.000 EUR |
BMW Vorführwagen | 2.000 EUR bzw. 1.500 EUR |
BMW Junge Gebrauchte | 2.000 EUR bzw. 1.500 EUR |
Beim Kauf eines elektrifizierten Fahrzeuges gibt es den Umweltbonus.
Den Betrag dieser Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Die Hälfte des Umweltbonus muss selbstständig vom Kunden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt.
Prämienhöhe | |
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BMW i Neuwagen | 6.000 EUR |
BMW Plug-in-Hybrid Neuwagen | 4.500 EUR bzw. 3.750 EUR |
BMW i Junge Gebrauchte | 5.000 EUR |
BMW Plug-in-Hybrid | 3.750 EUR |
Seit 1. Oktober 2005 finden Sie die Euro-Einstufung Ihres Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (= Fahrzeugschein) unter der Ziffer 14 und im Certificate of Conformity (COC).
Dort steht vorneweg die Euro-Norm, zum Beispiel: „EURO6; W; …“. Über den Buchstaben dahinter kann man auch die Emissionsnorm des Fahrzeugs ermitteln. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat dazu eine entsprechende Übersicht veröffentlicht (Seite 3): https://www.kba.de/
In unserem Fall mit „EURO6; W; …“ stände das „W“ für die Emissionsnorm Euro-6b.
* Die neue BMW Umweltprämie in Höhe von 3.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 2.000 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der neuen BMW Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das Inzahlungnahmefahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige BMW Partner/Niederlassung ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid-Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte durch den Automobilhersteller und einen Bundeszuschuss gezahlt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
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