BMW Kimbeck

Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Autohaus Kimbeck GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bmw-kimbeck.de.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Autohaus Kimbeck GmbH
Niederndorf 26
84307 Eggenfelden
Telefon: 08721/9630-0
Email: info(at)bmw-kimbeck.de 
www.bmw-kimbeck.de  

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unsere Website befindet sich (Stand: 18.06.2025) gerade im Relaunch, um die vom Gesetzgeber veranlasste Barrierefreiheit zu gewähren. Aktuell ist und kann unsere Homepage noch nicht barrierefrei dargestellt werden, da dieser Aufwand wirtschaftlich in keinem Verhältnis steht.

Voraussichtlich wird unsere neue Homepage im Herbst 2025 fertiggestellt sein. 

 

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

s.o. "Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen" 

 

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde: s.o. "Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen"

 

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit: Nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen beispielsweise folgende Inhalte (Aufzählung nicht abschließend): Audio- oder Videoaufzeichnungen inklusive aufgezeichneter Live-Veranstaltungen, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden; Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden; Reproduktionen von Stücken aus Kulturerbesammlungen, die nicht vollständig barrierefrei zugänglich gemacht werden können.

 

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung: s.o. "Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen"

 

Evaluationsmethode

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs, zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes: Wie bereits oben erwähnt, befindet sich unsere Website aktuell in einem Relaunch, welche weitgehendst barrierefrei umgesetzt wird. 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. 

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